Barrierefreiheit ist kein Extra – sondern Gesetz!

BFSG ist Pflicht
Inhaltsverzeichnis

Barrierefreiheit ist kein Extra – sondern Gesetz!

Einleitung

Barrierefreiheit war lange Zeit ein „Nice-to-have“ für Unternehmen – eine zusätzliche Funktion, die nur wenige Nutzergruppen betrifft. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG/FSG 2025) ändert sich das grundlegend: Barrierefreiheit ist nun gesetzlich vorgeschrieben. Hersteller, Händler und Dienstleister müssen ihre Produkte, digitalen Angebote und Services so gestalten, dass sie von allen Menschen uneingeschränkt nutzbar sind – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen.

Dieser Wandel ist nicht nur rechtlich relevant, sondern eröffnet auch Chancen für Unternehmen, die frühzeitig handeln.


Warum Barrierefreiheit jetzt Pflicht ist

Ab dem 28. Juni 2025 gelten verbindliche Regeln für viele Produkte und Dienstleistungen. Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht um und betrifft insbesondere:

Digitale Dienste: Websites, E-Commerce-Shops, Apps und Verwaltungstools barrierefrei gestalten

Digitale Dienste sind heute das Tor zur Gesellschaft: Sie ermöglichen Einkäufe, Kommunikation, Bankgeschäfte, Lernangebote oder Behördengänge. Mit der fortschreitenden Digitalisierung werden diese Dienste für viele Menschen zum Hauptzugang zu Produkten und Dienstleistungen. Doch für Nutzerinnen und Nutzer mit Behinderungen können schlecht gestaltete digitale Angebote massive Barrieren darstellen. Das BFSG macht deshalb klar: digitale Barrierefreiheit ist Pflicht, kein Zusatzfeature.


Websites: Barrierefreie Navigation und Inhalte

Websites sind der erste Kontaktpunkt zwischen Unternehmen und Kundinnen oder Kunden. Barrierefreie Websites zeichnen sich durch folgende Merkmale aus:

  • Klare Struktur und semantische Auszeichnung: Überschriften, Listen, Tabellen und Absätze müssen logisch gegliedert sein, damit Screenreader sie korrekt interpretieren können.

  • Einfache Sprache und gut lesbare Texte: Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Lernschwierigkeiten profitieren von verständlichen Formulierungen.

  • Kontraste und Farbwahl: Texte, Links und Buttons müssen ausreichend sichtbar sein, um auch bei Sehbehinderungen nutzbar zu bleiben.

  • Alternative Inhalte: Bilder, Grafiken und Videos sollten mit Alt-Texten oder Untertiteln versehen sein.


E-Commerce-Shops: Barrierefreie Kaufprozesse

Online-Shops stellen besondere Anforderungen an Barrierefreiheit, da hier komplexe Interaktionen stattfinden:

  • Produktfilter und Kategorien müssen intuitiv und leicht bedienbar sein.

  • Checkout-Prozesse sollten klar strukturiert und Schritt-für-Schritt nachvollziehbar sein.

  • Zahlungsoptionen und Sicherheitsprüfungen müssen barrierefrei zugänglich sein, z. B. durch kompatible Zahlungsterminals und Screenreader-Unterstützung.

  • Mobile Optimierung: Viele Menschen nutzen Smartphones, daher muss die mobile Version barrierefrei gestaltet sein.

Ein barrierefreier Online-Shop erhöht nicht nur die Reichweite, sondern auch die Conversion-Rate, da mehr Nutzer den Kaufprozess erfolgreich abschließen können.


Apps: Bedienung ohne Barrieren

Apps auf Smartphones oder Tablets sind heute zentral für Kommunikation, Einkäufe, Gesundheit oder Freizeitgestaltung. Barrierefreie Apps berücksichtigen:

  • Touch-Elemente in ausreichender Größe für Menschen mit motorischen Einschränkungen

  • Sprachsteuerung und Screenreader-Kompatibilität

  • Klare, konsistente Navigation und verständliche Menüstrukturen

  • Farbanpassungen und Kontrastmodi für Sehbehinderte

Solche Maßnahmen stellen sicher, dass keine Nutzergruppe ausgeschlossen wird, egal ob im Alltag oder unterwegs.


Digitale Verwaltungstools: Teilhabe am öffentlichen Leben

Digitale Verwaltungsdienste – etwa Steuererklärungen, Anträge oder Online-Terminbuchungen – sind für viele Menschen unverzichtbar, besonders in einer zunehmend digitalisierten Verwaltung. Barrierefreiheit hier bedeutet:

  • Formulare müssen verständlich und logisch aufgebaut sein

  • Felder und Auswahlmöglichkeiten müssen per Tastatur, Screenreader oder Sprachsteuerung zugänglich sein

  • Hilfe- und Erklärfunktionen unterstützen Nutzer mit Lern- oder kognitiven Einschränkungen

  • Mobile Zugänglichkeit stellt sicher, dass Bürger:innen auch unterwegs auf Dienste zugreifen können

Barrierefreie Verwaltungstools ermöglichen allen Menschen gleichberechtigten Zugang zu staatlichen Dienstleistungen und stärken die gesellschaftliche Teilhabe.


Fazit: Digitale Dienste inklusiv gestalten

Digitale Angebote sind das Rückgrat der modernen Gesellschaft. Das BFSG verpflichtet Unternehmen und öffentliche Stellen, Websites, E-Commerce-Shops, Apps und Verwaltungstools barrierefrei zu gestalten. Durch klare Struktur, intuitive Navigation, Screenreader-Kompatibilität, Sprachsteuerung und alternative Inhalte wird digitale Teilhabe für alle Menschen möglich, nicht nur für Menschen ohne Einschränkungen.

Barrierefreiheit bei digitalen Diensten ist somit kein Extra, sondern ein gesetzlicher Standard, der sowohl rechtliche Sicherheit als auch wirtschaftliche Chancen bietet.

Technische Geräte: Barrierefreiheit für Smartphones, Tablets, Geld- und Fahrkartenautomaten sowie Smart-Home-Lösungen

Technische Geräte sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Smartphones, Tablets, Geldautomaten, Fahrkartenautomaten oder Smart-Home-Lösungen erleichtern Kommunikation, Mobilität und Haushaltsorganisation. Für Menschen mit körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen stellen viele dieser Geräte jedoch weiterhin Barrieren dar. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) macht deshalb deutlich: alle Geräte müssen barrierefrei nutzbar sein, unabhängig von der körperlichen Leistungsfähigkeit der Nutzer.


Smartphones und Tablets: Kommunikation ohne Einschränkung

Smartphones und Tablets sind Alltagsbegleiter, doch die Bedienung über kleine Touchscreens kann für Menschen mit motorischen Einschränkungen, Sehbehinderungen oder kognitiven Einschränkungen schwierig sein. Barrierefreie Geräte bieten:

  • Sprachsteuerung und Diktierfunktionen, um Texteingaben ohne manuelle Eingabe zu ermöglichen

  • Screenreader-Kompatibilität, die Texte und Menüs vorliest

  • Kontrastreiche Displays und adaptive Schriftgrößen, um Inhalte für Sehbehinderte lesbar zu machen

  • Einfache, intuitive Navigation, damit Apps und Funktionen ohne Vorkenntnisse genutzt werden können

Durch diese Funktionen können Nutzer selbstständig kommunizieren, Informationen abrufen oder Einkäufe tätigen.


Geldautomaten und Fahrkartenautomaten: Selbstständigkeit im Alltag

Automatisierte Terminals wie Geldautomaten oder Fahrkartenautomaten sind für die Mobilität und finanzielle Selbstständigkeit unverzichtbar. Barrierefreie Automaten ermöglichen:

  • Sprachansagen und akustische Unterstützung für sehbehinderte Nutzer

  • Große, kontrastreiche Displays und taktile Tasten

  • Höhen- und Reichweitenanpassungen für Rollstuhlfahrer

  • Intuitive Menüführung mit klaren Anweisungen, um Fehlbedienungen zu vermeiden

Damit wird sichergestellt, dass alle Menschen unabhängig Geld abheben, Tickets kaufen oder Fahrpläne abrufen können.


Smart-Home-Lösungen: Barrierefreie Wohnumgebung

Smart-Home-Systeme gewinnen zunehmend an Bedeutung, besonders für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder älteren Personen. Barrierefreie Smart-Home-Lösungen bieten:

  • Sprachsteuerung für Licht, Heizung, Rollläden oder Haushaltsgeräte

  • Automatische Anpassung von Einstellungen für individuelle Bedürfnisse

  • App- und Gerätekompatibilität mit Screenreadern

  • Intuitive Benutzeroberflächen auf Tablets oder Smartphones

Diese Funktionen fördern Selbstständigkeit, Sicherheit und Komfort im eigenen Zuhause, ohne dass externe Hilfe notwendig ist.


Vorteile barrierefreier technischer Geräte

Barrierefreie Geräte erhöhen die Lebensqualität und schaffen gleichzeitig wirtschaftliche Chancen:

  • Erweiterung der Zielgruppe: Menschen mit Einschränkungen und ältere Nutzer profitieren von einfach bedienbaren Geräten

  • Kundenzufriedenheit und Markenloyalität: Barrierefreie Geräte signalisieren soziale Verantwortung

  • Rechtssicherheit: Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen des BFSG


Fazit

Technische Geräte sind heute zentral für den Alltag, die Mobilität und die Selbstständigkeit der Menschen. Das BFSG verpflichtet Hersteller dazu, Smartphones, Tablets, Geldautomaten, Fahrkartenautomaten und Smart-Home-Lösungen barrierefrei zu gestalten. Durch Sprachsteuerung, kontrastreiche Displays, intuitive Menüs und adaptive Funktionen wird Barrierefreiheit zur Selbstverständlichkeit – kein Extra, sondern gesetzlicher Standard.

Physische Produkte und Dienstleistungen: Barrierefreiheit im Alltag

Nicht nur digitale Angebote oder technische Geräte fallen unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Auch physische Produkte und Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher bestimmt sind, müssen ab 2025 barrierefrei gestaltet werden. Ziel ist, dass Menschen unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen alle Produkte nutzen und Dienstleistungen in Anspruch nehmen können.


Physische Produkte: Zugänglichkeit von Anfang an

Physische Produkte reichen von Haushaltsgeräten, Möbeln und Werkzeugen bis zu Freizeit- und Sportartikeln. Barrierefreiheit bedeutet hier:

  • Ergonomisches Design: Geräte und Produkte lassen sich mit minimaler Kraftaufwendung bedienen, Griffe und Knöpfe sind gut erreichbar

  • Klare Kennzeichnung: Symbole, Beschriftungen oder taktile Markierungen erleichtern die Orientierung für Sehbehinderte

  • Flexible Einstellmöglichkeiten: Höhenanpassung, modulare Bauteile oder intuitive Bedienkonzepte für unterschiedliche Nutzergruppen

  • Sicherheitsvorkehrungen: Schutz vor Fehlbedienung, rutschfeste Oberflächen oder visuelle/akustische Warnhinweise

Beispiel: Ein Wasserkocher mit kontrastreicher Skala, gut greifbarem Griff und Sprachhinweis ermöglicht auch Menschen mit Seh- oder motorischen Einschränkungen einen sicheren und eigenständigen Gebrauch.


Dienstleistungen: Teilhabe für alle

Dienstleistungen, die für Endverbraucher angeboten werden – etwa Friseure, Arztpraxen, Freizeitangebote, Transportdienste oder Gastronomie – müssen ebenfalls barrierefrei zugänglich sein:

  • Räumliche Barrierefreiheit: Rampen, Aufzüge, breite Türen und taktile Bodenmarkierungen

  • Kommunikationsbarrierefreiheit: Angebote in einfacher Sprache, Gebärdensprachdolmetscher oder schriftliche Anleitungen

  • Digitale Dienstleistungen vor Ort: Touchscreen-Terminals oder Informationsdisplays müssen screenreader-kompatibel oder kontrastreich sein

  • Serviceprozesse: Buchungssysteme, Kundenberatung oder Hilfestellungen sollen inklusive gestaltet sein

Beispiel: Ein Museum, das neben barrierefreien Eingängen auch Audio-Guides, taktile Modelle und klare Beschilderung anbietet, ermöglicht allen Besuchergruppen ein selbstbestimmtes Erlebnis.


Wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Mehrwert

Die barrierefreie Gestaltung physischer Produkte und Dienstleistungen bringt deutliche Vorteile für Unternehmen:

  • Erweiterung der Zielgruppe: Menschen mit Einschränkungen, Senioren und Eltern mit Kinderwagen profitieren gleichermaßen

  • Imagegewinn und Kundentreue: Barrierefreiheit wird zunehmend als Qualitätsmerkmal wahrgenommen

  • Rechtssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit: Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben schützt vor Bußgeldern und Abmahnungen

Gleichzeitig trägt Barrierefreiheit dazu bei, gesellschaftliche Teilhabe und Selbstständigkeit zu fördern. Menschen können eigenständig einkaufen, Dienstleistungen nutzen und am öffentlichen Leben teilnehmen – unabhängig von ihren Fähigkeiten.


Fazit

Physische Produkte und Dienstleistungen sind zentrale Bestandteile des Alltags. Das BFSG macht deutlich: Barrierefreiheit ist kein Extra, sondern ein gesetzlicher Standard. Hersteller und Dienstleister müssen Produkte ergonomisch, sicher und intuitiv gestalten und Dienstleistungen so anbieten, dass alle Menschen uneingeschränkt teilhaben können.

Barrierefreiheit in diesem Bereich bedeutet Selbstständigkeit, Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe – für jeden und jede.

Unternehmen sind verpflichtet, Nachweise für die Barrierefreiheit ihrer Produkte zu erbringen. Wer diese Pflichten ignoriert, riskiert Bußgelder, Rückrufpflichten und Abmahnungen.


Inklusion durch Technik: Das Ziel des BFSG

Das BFSG verfolgt ein zentrales gesellschaftliches Ziel: digitale und physische Teilhabe für alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten. Mehr als zehn Millionen Menschen in Deutschland leben mit Behinderungen – viele davon profitieren von barrierefreien Lösungen im Alltag.

Das Gesetz setzt darauf, Barrierefreiheit von Anfang an in Produkte und Services zu integrieren, statt sie als nachträgliche Anpassung zu betrachten. Technik wird so zu einer Brücke, die Menschen verbindet, statt auszugrenzen.


Vier zentrale Technologielösungen für Barrierefreiheit

1. Geräte mit Sprachsteuerung für Menschen mit eingeschränkter Motorik

Sprachsteuerung ermöglicht Menschen mit motorischen Einschränkungen, Geräte vollständig ohne Berührung zu bedienen. Nutzer können:

  • Texte diktieren

  • Apps und Programme öffnen

  • Smart-Home-Geräte steuern

Kombinationen mit Augensteuerung oder Kopfbewegungssensoren erweitern die Nutzungsmöglichkeiten. Für Menschen mit Lähmungen oder eingeschränkter Handbeweglichkeit ist dies oft der einzige Weg, digitale Produkte eigenständig zu verwenden.


2. Kontrastreiche Benutzeroberflächen für sehbehinderte Nutzer

Hoher Farbkontrast und klare visuelle Struktur ermöglichen es Menschen mit Sehbehinderungen, Inhalte zu erkennen. Maßnahmen umfassen:

  • Text und Hintergrund in hohem Kontrast

  • Verzicht auf rein farbliche Unterscheidungen

  • Flexible Schriftgrößen und Zoom-Funktionen

  • Gut strukturierte Layouts und Fokusrahmen

Kontrastreiche Oberflächen verbessern die Lesbarkeit für alle Nutzer und reduzieren Fehler und Frustration.


3. Vorlesefunktionen und Untertitel für Hör- oder Sehbehinderte

Vorlesefunktionen (Screenreader, Text-to-Speech) machen Texte hörbar, während Untertitel gesprochene Inhalte sichtbar machen. Vorteile:

  • Menschen mit Sehbehinderungen oder Blindheit können Inhalte erfassen

  • Hörbehinderte erhalten Zugang zu Videos, Podcasts und Systemtönen

  • Alle Nutzer profitieren von Multimodalität, z. B. unterwegs oder in lauter Umgebung

Unternehmen müssen dafür sorgen, dass Inhalte technisch kompatibel und leicht zugänglich sind.


4. Einfache Sprache und klare Navigationsstrukturen für kognitive Einschränkungen

Für Menschen mit kognitiven Einschränkungen sind Verständlichkeit und Orientierung entscheidend. Maßnahmen:

  • Kurze, einfache Sätze ohne Fachjargon

  • Logische Schritt-für-Schritt-Anleitungen

  • Konsistente Menüs und klare Beschriftungen

  • Reduzierung visueller Ablenkung

Solche Maßnahmen fördern Selbstständigkeit, Verständnis und digitale Teilhabe und helfen gleichzeitig allen Nutzern, Inhalte schneller zu erfassen.


Vorteile für Unternehmen

Barrierefreiheit ist nicht nur gesetzliche Pflicht – sie bietet auch strategische Vorteile:

  • Neue Kundengruppen erschließen: Menschen mit Behinderungen stellen über 10 % der deutschen Bevölkerung, ihre Kaufkraft liegt bei über 400 Milliarden Euro jährlich

  • Imagegewinn: Unternehmen positionieren sich als sozial verantwortungsvoll

  • Bessere Nutzererfahrung: Alle Nutzer profitieren von intuitiven, verständlichen und zugänglichen Produkten

  • Rechtssicherheit: Minimierung von Abmahnungen und Bußgeldern


Fazit: Barrierefreiheit als Standard

Barrierefreiheit ist kein Extra mehr, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Unternehmen, die digitale Dienste, Produkte und Dienstleistungen anbieten, müssen frühzeitig handeln – sei es durch Sprachsteuerung, kontrastreiche Oberflächen, Vorlesefunktionen oder einfache Navigation.

Wer Barrierefreiheit ernst nimmt, erfüllt nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern stärkt Kundenzufriedenheit, Marktchancen und gesellschaftliche Verantwortung.

Barrierefreiheit ist damit kein Nice-to-have, sondern ein Wettbewerbsvorteil und eine Verpflichtung zugleich.

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