BFSG einfach erklärt: So machen Sie Ihre Produkte zugänglich

BFSG einfach erklärt
Inhaltsverzeichnis

BFSG einfach erklärt: So machen Sie Ihre Produkte zugänglich

Einleitung

Ab 2025 wird Barrierefreiheit für viele Unternehmen in Deutschland zur gesetzlichen Pflicht. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) legt fest, dass Produkte, digitale Dienste und Dienstleistungen so gestaltet sein müssen, dass alle Menschen sie nutzen können – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen.

Für Hersteller, Händler und Dienstleister stellt das BFSG eine Herausforderung, aber auch eine Chance dar. Wer frühzeitig reagiert, schützt sich nicht nur vor rechtlichen Sanktionen, sondern gewinnt gleichzeitig neue Kundengruppen und verbessert das Nutzererlebnis für alle.

In diesem Artikel erklären wir das BFSG verständlich und geben praxisnahe Tipps, wie Sie Ihre Produkte barrierefrei gestalten.


Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt eine EU-Richtlinie in deutsches Recht um und betrifft:

  • Digitale Dienste: Websites, E-Commerce-Shops, Apps und digitale Verwaltungstools

  • Technische Geräte: Smartphones, Tablets, Geld- und Fahrkartenautomaten, Smart-Home-Lösungen

  • Physische Produkte und Dienstleistungen: Haushaltsgeräte, Möbel, Freizeitprodukte, Serviceangebote für Endverbraucher

Ziel des Gesetzes ist es, Barrieren abzubauen und digitale sowie physische Teilhabe für alle Menschen zu ermöglichen.


Warum Barrierefreiheit jetzt Pflicht ist

Ab 28. Juni 2025 müssen alle neuen Produkte und Dienstleistungen den Anforderungen des BFSG entsprechen. Unternehmen, die die Vorschriften ignorieren, riskieren:

  • Bußgelder

  • Rückrufpflichten

  • Abmahnungen

  • Imageverlust

Barrierefreiheit ist also kein freiwilliges Extra, sondern gesetzlicher Standard. Gleichzeitig eröffnet sie Unternehmen wirtschaftliche Chancen, da Menschen mit Einschränkungen und ältere Zielgruppen durch barrierefreie Produkte besser erreicht werden können.


Die vier zentralen Säulen barrierefreier Produkte

1. Geräte mit Sprachsteuerung: Selbstständigkeit für Menschen mit motorischen Einschränkungen

Sprachsteuerung ist eine der wirkungsvollsten Technologien, um digitale Geräte für Menschen mit motorischen Einschränkungen zugänglich zu machen. Sie erlaubt eine vollständig berührungsfreie Bedienung und reduziert die Abhängigkeit von physischen Eingabegeräten wie Tastaturen, Touchscreens oder Mäusen.


Funktionen und Anwendungsbereiche

Mit Sprachsteuerung können Nutzerinnen und Nutzer unter anderem:

  • Texte diktieren: E-Mails, Nachrichten oder Dokumente lassen sich ohne manuelle Eingabe verfassen.

  • Apps und Funktionen öffnen: Programme, Kontakte, Kalendereinträge oder Internetseiten lassen sich direkt per Sprachbefehl aufrufen.

  • Smart-Home-Geräte bedienen: Licht, Heizung, Rollläden, Türschlösser oder Haushaltsgeräte können intuitiv gesteuert werden.

  • Telefonate und Videokonferenzen führen: Sprachbefehle ermöglichen das Starten, Beenden und Verwalten von Anrufen, ohne auf Bildschirmtasten angewiesen zu sein.


Erweiterte Bedienung mit Assistenztechnologien

Für Nutzer mit sehr eingeschränkter Mobilität lassen sich Sprachsteuerungssysteme mit Augensteuerung, Kopfbewegungssensoren oder Fußpedalen kombinieren. So können selbst Menschen, die kaum motorische Kontrolle haben, vollständig selbstständig auf digitale Geräte zugreifen. Diese Kombinationen eröffnen neue Möglichkeiten der Teilhabe im Alltag, bei der Arbeit oder in Bildungseinrichtungen.


Vorteile für Nutzer und Unternehmen

  • Selbstständigkeit und Teilhabe: Nutzer können Geräte eigenständig bedienen, was die Lebensqualität deutlich erhöht.

  • Inklusion im Alltag: Menschen mit motorischen Einschränkungen werden nicht länger ausgeschlossen, sondern können vollständig am digitalen Leben teilnehmen.

  • Rechtssicherheit: Unternehmen, die Sprachsteuerung von Anfang an berücksichtigen, erfüllen die Vorgaben des BFSG und minimieren Abmahnrisiken.

  • Innovationsvorteil: Barrierefreie Geräte signalisieren Verantwortung, technologische Kompetenz und Kundenorientierung.


Praxisbeispiele

  • Smartphones und Tablets mit integrierter Sprachsteuerung ermöglichen Texting, App-Navigation und Webzugang ohne Fingerberührung.

  • Geldautomaten oder Fahrkartenautomaten mit Sprachunterstützung erleichtern den Zugang zu wichtigen Dienstleistungen für Rollstuhlfahrer oder Menschen mit eingeschränkter Feinmotorik.

  • Smart-Home-Systeme mit Sprachbefehlen schaffen selbstständige Wohnlösungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, die ansonsten auf fremde Hilfe angewiesen wären.


Sprachsteuerung ist somit mehr als ein Komfortfeature: Sie ist ein Schlüssel für Inklusion, Selbstständigkeit und digitale Teilhabe und ein zentraler Baustein der Umsetzung des BFSG.


2. Kontrastreiche Benutzeroberflächen: Sichtbarkeit für sehbehinderte Nutzer

Kontrastreiche Benutzeroberflächen sind eine der effektivsten Maßnahmen, um digitale Inhalte für Menschen mit Sehbehinderungen zugänglich zu machen. Sie helfen, Texte, Symbole und Bedienelemente klar erkennbar zu gestalten und verhindern, dass Inhalte aufgrund geringer Farbunterschiede oder visueller Überladung verloren gehen.


Wichtige Maßnahmen für kontrastreiche Oberflächen

  1. Hoher Farbkontrast zwischen Text, Icons und Hintergrund

    • Texte, Schaltflächen und Symbole müssen sich deutlich vom Hintergrund abheben.

    • Empfohlene Standards wie die WCAG-Richtlinien schreiben ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 für Fließtext und 3:1 für größere Textelemente vor.

  2. Verzicht auf rein farbliche Unterscheidungen

    • Informationen sollten nicht ausschließlich über Farben vermittelt werden.

    • Symbole, Muster, Unterstreichungen oder unterschiedliche Formen ergänzen die Farbgestaltung, sodass auch Menschen mit Farbenblindheit Inhalte erfassen können.

  3. Flexible Schriftgrößen und Zoom-Funktionen

    • Nutzer müssen Textgrößen ohne Qualitätsverlust anpassen können – idealerweise bis 200 % der Standardgröße.

    • Schriftarten sollten klar, gut lesbar und frei von übermäßigen dekorativen Elementen sein.

  4. Gut strukturierte Layouts und Fokusrahmen

    • Inhalte sollten logisch gegliedert und übersichtlich angeordnet sein.

    • Fokusrahmen oder visuelle Markierungen zeigen Nutzern, auf welchem Element sie sich gerade befinden, was besonders für Tastaturnavigation und Screenreader wichtig ist.


Vorteile kontrastreicher Oberflächen

  • Bessere Lesbarkeit für Sehbehinderte: Texte, Menüs und Icons werden sofort erfassbar.

  • Reduzierung von Fehlern: Klare Visualisierung minimiert Bedienungsfehler, z. B. bei Formularen oder Kaufprozessen.

  • Nutzerfreundlichkeit für alle: Auch ältere Menschen, Personen mit geringer Bildschirmhelligkeit oder Nutzer in hellen Umgebungen profitieren von hohem Kontrast.

  • Rechtssicherheit: Unternehmen erfüllen die Vorgaben des BFSG und vermeiden Abmahnungen.


Praxisbeispiele

  • Websites: Navigationselemente, Buttons und Links heben sich deutlich vom Hintergrund ab.

  • Apps: Menüs, Icons und interaktive Elemente nutzen kontrastreiche Farben und klare Symbole.

  • Smart-Home-Geräte: Displays und Panels zeigen Informationen in hoher Sichtbarkeit, was besonders für Menschen mit Sehschwäche oder Farbsehstörungen wichtig ist.


Kontrastreiche Benutzeroberflächen sind somit ein zentraler Baustein für digitale Barrierefreiheit. Sie machen Inhalte sichtbar, verständlich und leicht bedienbar – nicht nur für Menschen mit Sehbehinderungen, sondern für alle Nutzergruppen und tragen maßgeblich zur Umsetzung des BFSG bei.


3. Vorlesefunktionen und Untertitel: Inhalte für Hör- und Sehbehinderte zugänglich machen

Vorlesefunktionen und Untertitel sind zentrale Technologien, um digitale Inhalte barrierefrei zu gestalten. Sie ermöglichen es Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen, alle Informationen gleichermaßen zu erfassen, und tragen damit entscheidend zur Inklusion im digitalen Alltag bei.


Vorlesefunktionen: Texte hörbar machen

Screenreader oder Text-to-Speech-Systeme wandeln Texte auf Websites, in Apps oder Dokumenten in gesprochene Sprache um. Dadurch können Menschen mit Sehbehinderungen oder Blindheit Inhalte selbstständig nutzen.

Wichtige Funktionen von Vorlesesystemen:

  • Menüs und Navigation lesen: Nutzer erhalten Informationen über Position und Funktion von Schaltflächen und Links.

  • Formulare und Eingabefelder vorlesen: Screenreader erklären, welche Daten eingegeben werden müssen und geben Feedback bei Fehlern.

  • Alternative Texte für Bilder und Grafiken: Visualisierte Inhalte werden in Sprache übersetzt, damit auch nicht-sehende Nutzer sie erfassen können.

  • PDFs, E-Books und komplexe Dokumente: Moderne Systeme lesen strukturiert, sodass Nutzer die Inhalte vollständig nachvollziehen können.


Untertitel: Auditive Inhalte sichtbar machen

Untertitel machen gesprochene Inhalte und relevante Geräusche für hörbehinderte oder gehörlose Menschen zugänglich. Dazu zählen:

  • Gesprochene Dialoge in Videos, Tutorials oder Webinhalten

  • Systemtöne und Signale (z. B. Warnhinweise, Alarme)

  • Hintergrundgeräusche, die für den Kontext wichtig sind (z. B. „[Applaus]“ oder „[leise Musik]“)

Multimodale Inhalte, die gleichzeitig sehen und hören kombinieren, profitieren auch Nutzer in lauten Umgebungen, unterwegs oder mit eingeschränktem Tonzugang.


Technische Umsetzung

Damit Vorlesefunktionen und Untertitel effektiv funktionieren, müssen Inhalte:

  • Technisch kompatibel sein, z. B. mit gängigen Screenreadern oder Video-Playern

  • Gut strukturiert und semantisch korrekt aufbereitet sein (Überschriften, Absätze, Listen)

  • Synchron und lesbar bereitgestellt werden, insbesondere bei Untertiteln in Videos

  • Alternativtexte, Untertitel und Beschreibungen konsequent für alle visuellen oder auditiven Inhalte enthalten


Vorteile für Nutzer und Unternehmen

  • Selbstständigkeit und Teilhabe: Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen können Informationen eigenständig erfassen.

  • Erhöhte Reichweite: Videos, Webseiten und Apps werden für deutlich mehr Nutzergruppen nutzbar.

  • Bessere Nutzererfahrung für alle: Auch Menschen ohne Einschränkungen profitieren von Untertiteln oder Vorlesefunktionen, z. B. in lauter Umgebung oder unterwegs.

  • Rechtliche Absicherung: Unternehmen erfüllen die Vorgaben des BFSG und reduzieren Abmahnrisiken.


Vorlesefunktionen und Untertitel sind damit nicht nur ein Komfortfeature, sondern ein zentrales Element barrierefreier Gestaltung. Sie ermöglichen es allen Menschen, Inhalte gleichberechtigt und selbstständig zu nutzen, und tragen erheblich zur Umsetzung des BFSG bei.


4. Einfache Sprache und klare Navigation: Verständlichkeit für Menschen mit kognitiven Einschränkungen

Für Menschen mit kognitiven Einschränkungen – etwa Lernschwierigkeiten, Aufmerksamkeitsdefiziten, Demenz oder Autismus-Spektrum-Störungen – ist Verständlichkeit und Orientierung der Schlüssel zu digitaler Teilhabe. Ohne klar strukturierte Inhalte und verständliche Anleitungen stoßen Nutzer oft auf Frustration, Fehler und Abbrüche, was den Zugang zu Dienstleistungen, Informationen oder Produkten erheblich erschwert.


Maßnahmen für verständliche Inhalte

  1. Kurze, klare Sätze ohne Fachjargon

    • Komplexe oder verschachtelte Formulierungen vermeiden.

    • Fachbegriffe erklären oder durch leicht verständliche Synonyme ersetzen.

    • Ziel: Inhalte sollen so verständlich sein, dass Nutzer sie ohne Vorkenntnisse erfassen können.

  2. Schritt-für-Schritt-Anleitungen

    • Komplexe Prozesse wie Online-Käufe, Anmeldungen oder Formularausfüllungen in einzelne, nachvollziehbare Schritte unterteilen.

    • Jede Aktion klar kennzeichnen und optional visuelle Hinweise geben.

  3. Konsistente Menüs und klare Beschriftungen

    • Wiedererkennbare Navigationselemente erleichtern die Orientierung.

    • Schaltflächen und Links müssen eindeutig benennen, welche Aktion sie auslösen.

    • Einheitliche Positionierung verhindert Verwirrung.

  4. Reduzierung visueller Ablenkung

    • Überladene Layouts vermeiden, um Aufmerksamkeit gezielt auf relevante Inhalte zu lenken.

    • Weißraum, klare Trennungen und einfache Icons unterstützen die Orientierung.


Vorteile für Nutzer und Unternehmen

  • Selbstständigkeit und Inklusion: Nutzer mit kognitiven Einschränkungen können Inhalte eigenständig verstehen und nutzen.

  • Fehlerreduktion: Klare Anweisungen und intuitive Navigation minimieren Fehlbedienungen.

  • Bessere Nutzererfahrung für alle: Auch Gelegenheitsnutzer oder ältere Menschen profitieren von einfachen Texten und übersichtlicher Navigation.

  • Rechtliche Absicherung: Unternehmen erfüllen die Anforderungen des BFSG und reduzieren Abmahnrisiken.


Praxisbeispiele

  • Websites und Apps: Klare Menüstruktur, verständliche Buttons, Schritt-für-Schritt-Formulare

  • E-Commerce-Shops: Checkout-Prozesse in einzelnen Schritten darstellen, einfache Produktbeschreibungen

  • Digitale Verwaltungstools: Anträge oder Buchungssysteme leicht verständlich gestalten, mit Hilfetexten oder Erklärvideos


Einfache Sprache und klare Navigation sind damit essenzielle Elemente der Barrierefreiheit. Sie ermöglichen Menschen mit kognitiven Einschränkungen, Inhalte selbstständig zu verstehen und zu nutzen, und tragen wesentlich dazu bei, die digitale Inklusion im Sinne des BFSG umzusetzen.


Praktische Tipps für die Umsetzung

  1. Barrierefreiheit von Anfang an einplanen: Bereits in der Produktentwicklung prüfen, welche Nutzergruppen betroffen sind.

  2. Technische Standards nutzen: WCAG-Richtlinien, ARIA-Labels, Screenreader-Kompatibilität.

  3. Testen mit realen Nutzergruppen: Menschen mit Behinderungen geben wertvolles Feedback.

  4. Dokumentation bereitstellen: Nachweis über Barrierefreiheit, Prüfungen und Anpassungen erstellen.

  5. Schulungen für Mitarbeitende: Alle Teams einbeziehen, vom Design über Entwicklung bis zum Kundenservice.


Vorteile barrierefreier Produkte

  • Rechtssicherheit: Schutz vor Bußgeldern und Abmahnungen

  • Erweiterung der Zielgruppe: Millionen von Menschen mit Einschränkungen werden erreicht

  • Bessere Nutzererfahrung: Intuitive Bedienung und verständliche Inhalte erhöhen die Kundenzufriedenheit

  • Imagegewinn: Unternehmen positionieren sich als sozial verantwortlich und innovativ


Fazit

Das BFSG macht deutlich: Barrierefreiheit ist kein Extra – sondern Gesetz. Digitale Dienste, technische Geräte und physische Produkte müssen so gestaltet sein, dass alle Menschen sie problemlos nutzen können.

Unternehmen, die frühzeitig handeln, sichern sich rechtliche Absicherung, Marktchancen und Kundenzufriedenheit. Barrierefreiheit ist damit kein Nachteil, sondern ein strategischer Vorteil.

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