Google Fonts Urteil 2026: Ist die Abmahngefahr endlich vorbei?
Jahre nach dem Knall-Urteil des LG München (Az. 3 O 17493/20) fragen sich viele Website-Betreiber: Darf ich Google Fonts jetzt wieder dynamisch einbinden? Die kurze Antwort: Nein. Auch 2026 bleibt die Rechtslage kritisch, doch es gibt Bewegung an der Gerichtsfront.
In diesem Beitrag erfährst du, warum der BGH gerade den EuGH um Hilfe gebeten hat und wie du deine Website ohne teure Anwaltskosten schützt.
Der aktuelle Stand: BGH schaltet EuGH ein
Lange Zeit war es ein Katz-und-Maus-Spiel zwischen Abmahn-Anwälten und Gerichten. Jetzt will es der Bundesgerichtshof (BGH) genau wissen. Mit dem Beschluss vom 28.08.2025 (Az. VI ZR 258/24) wurden zentrale Fragen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) übergeben.
Warum das für dich wichtig ist: Es geht um die Frage, ob ein „Schaden“ überhaupt vorliegt, wenn jemand eine Seite nur aufruft, um einen DSGVO-Verstoß zu provozieren. Solange der EuGH hier nicht entschieden hat, bleibt die dynamische Einbindung ein unnötiges Risiko.
Wichtig: Das ursprüngliche Urteil des LG München ist weiterhin die Basis. Wer Google Fonts ohne Einwilligung direkt von Google-Servern lädt, riskiert technisch gesehen immer noch einen Verstoß.
Warum die dynamische Einbindung das Problem bleibt
Wenn deine Website die Schriften direkt von Google lädt, passiert Folgendes:
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IP-Adresse wird übertragen: Sobald ein Besucher deine Seite öffnet, erfährt Google dessen IP-Adresse.
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USA-Transfer: Da Google ein US-Unternehmen ist, fließen diese Daten in ein Land ohne (nach EU-Standard) ausreichendes Datenschutzniveau.
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Fehlende Einwilligung: Da dieser Prozess meist vor dem Klick im Cookie-Banner passiert, fehlt die Rechtsgrundlage.
Die 3 sichersten Lösungen für 2026
1. Lokales Hosting (Unsere Empfehlung)
Du lädst die Schriftarten herunter und speicherst sie auf deinem eigenen Server.
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Vorteil: 100 % DSGVO-konform, kein Datentransfer zu Google, oft bessere Ladezeiten.
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Tool-Tipp: Mit dem Google Webfonts Helper kannst du die Dateien einfach vorbereiten.
2. Einsatz eines Consent-Tools
Falls du die dynamische Variante behalten willst, muss das Laden der Fonts technisch unterbunden werden, bis der Nutzer im Banner auf „Zustimmen“ klickt.
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Nachteil: Deine Website sieht „zerhackt“ aus, solange der Nutzer nicht zustimmt (Standard-Schriftarten werden angezeigt).
3. System-Fonts nutzen
Nutze Schriften, die ohnehin auf jedem Rechner installiert sind (Arial, Helvetica, Roboto).
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Vorteil: Absolut sicher und extrem schnell.
Fazit: Warte nicht auf das nächste Urteil
Auch wenn die großen Abmahnwellen durch Ermittlungen gegen dubiose Anwälte gestoppt wurden: Ein technischer DSGVO-Verstoß bleibt ein gefundenes Fressen für Abmahn-Bots.
Mein Rat: Stell deine Website auf lokales Hosting um. Es dauert für einen Profi nur wenige Minuten, spart dir aber im Ernstfall hunderte Euro und viel Ärger.








